Tiemo Wölken, MdEP

Europabüro Leer

Friesenstraße 58

26789 Leer

Lebenslauf

geboren am 5. Dezember 1985 in Otterndorf.

Wohnhaft in Osnabrück.

Politischer Werdegang
Seit 2003 Mitglied der Jusos, in unterschiedlichen Funktionen in Buxtehude, Landkreis Stade und der Stadt Osnabrück
2004 Eintritt in die SPD
2006 – 2010 Stellvertretender Landesvorsitzender Jusos Niedersachsen
2011 – 2012 Beiratsmitglied Bürgerhaushalt Osnabrück
2011 – 2015 Hinzugewählter Bürger im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung der Stadt Osnabrück
Seit 2011 Mitglied im SPD Unterbezirksvorstand Osnabrück-Stadt (derzeit stellvertretender Unterbezirksvorsitzender)
Seit 2013 SPD Ortsvereinsvorsitzender Altstadt-Westerberg-Innenstadt
Seit 2015 Mitglied im SPD-Bezirksvorstand Weser-Ems
Berufserfahrungen
2005 – 2006 Zivildienst und anschließend Honorarkraft – Lebenshilfe Buxtehude e.V.
2007 – 2009 SPD-Kreistagsfraktion Landkreis Osnabrück – Studentische Hilfskraft
2013 – 2015 Wissenschaftliche Hilfskraft – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Europa- und Völkerrecht, Prof. Dr. Weiß
2013 – 2015 Rechtsreferendariat, Zweite juristische Staatsprüfung – OLG-Bezirk Oldenburg
2015 – 2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Europa- und Völkerrecht, Prof. Dr. Weiß
2016 Lehrauftrag an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Seit 2016 Rechtsanwalt
Ausbildung
2005 Allgemeine Hochschulreife – Halepaghen-Schule Buxtehude
2006 – 2012 Studium der Rechtswissenschaften, Erste juristische Staatsprüfung – Universität Osnabrück, Schwerpunkt: Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen
Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung – Universität Osnabrück
2012 – 2013 LL.M. in International Law – University of Hull, England
2013 – 2014 Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Mitgliedschaften

Meine Einkünfte

1. Vergütungen für Mitglieder des Europäischen Parlaments

Die monatliche Entschädigung für Mitglieder des Europäischen Parlaments vor Abzug von Steuern beträgt seit  dem 1.7.2016 nach dem einheitlichen Statut 8.484,05 EUR. Die Entschädigung wird aus den Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegt einer EU-Gemeinschaftssteuer und einem Unfallversicherungsbeitrag, nach deren Abzug sich die Entschädigung auf 6.611,42 EUR beläuft. Weiterhin zahle ich wie jeder andere Bürger auch Einkommenssteuer in der Bundesrepublik Deutschland, wobei das Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird.

2. Amtsausstattung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen vom Europäischen Parlament)

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten ebenso wie die Mitglieder der nationalen Parlamente verschiedene Vergütungen zur Deckung der Kosten, die ihnen durch die Ausübung ihres parlamentarischen Mandats entstehen. Diese sind wie folgt aufgeteilt:

a) Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete für das Wahlkreisbüro, Ausstattung des Wahlkreisbüro und Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung, usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4 342 €. Einher geht mit dieser Zahlung das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung.

b) Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung in Straßburg oder in Brüssel, Verpflegung und anderer Kosten bekommen Abgeordnete des Europäischen Parlaments an Sitzungstagen, an denen sie anwesend sind, eine Pauschalvergütung von 306€. Da Mitglieder des Europäischen Parlaments – anders als andere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – keine Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen können, dient die Pauschale zur Abgeltung der Mehrkosten für die doppelte bzw. dreifache Haushaltsführung (Wahlkreis, Brüssel, Straßburg). Während der Plenartagungen wird das Tagegeld für alle Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, um die Hälfte gekürzt, auch wenn sie anwesend waren.

c) Die Reisekosten der An- und Abreise zu Sitzungen, an denen Europaabgeordnete teilnehmen, werden unter Vorlage von Belegen bei Bahn- und Flugreisen entsprechend der Ticketkosten und bei Autofahrten die direkte Km-Verbindung Wohnort – Dienstort mit 0,50 € pro Kilometer erstattet.

3. Regelung für die Personalausstattung

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können im Rahmen der vom Parlament festgesetzten Haushaltsmittel ihre eigenen Mitarbeiter auswählen. Akkreditierte Assistenten mit Standort in Brüssel (oder Luxemburg/Straßburg) werden gemäß den Beschäftigungsbedingungen für befristet beschäftigtes EU-Personal unmittelbar von der Verwaltung des Parlaments verwaltet. Assistenten mit Arbeitsort in den Heimatmitgliedstaaten der Abgeordneten werden von qualifizierten Zahlstellen betreut, die für die Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften Sorge tragen. Weiterhin haben Praktikanten die Möglichkeit entweder in den Räumlichkeiten des Parlaments oder im Wahlmitgliedstaat ein Praktikum zu absolvieren.

2018 beläuft sich der monatliche Höchstbetrag, der für alle hiermit verbundenen Kosten zur Verfügung steht, je Mitglied des Europäischen Parlaments auf 24 526 EUR. Diese Gelder werden grundsätzlich nicht an die Mitglieder selbst ausgezahlt.

Die gesamten Kosten für örtliche Assistenten und Praktikanten dürfen 75 % der für parlamentarische Assistenz verfügbaren Mittel nicht übersteigen. Die Kosten für Dienstleister wiederum dürfen nicht über 25 % dieser Mittel liegen.