Der vergangene Woche von Finanzminister Gerald Heere vorgestellte Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt enthält eine Summe von 50 Millionen Euro für die Vorhaltung von Flüchtlingsunterkünften in Niedersachsen. Sobald der Nachtragshaushalt beschlossen ist, werden diese 50 Millionen Euro auf die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Björn Meyer beim Innenministerium hat nun ergeben, dass der Landkreis Ammerland hieraus voraussichtlich rund 750.000 Euro erhalten wird. Diese Summe ergibt sich aus einem landesweit einheitlichen Verteilungsschlüssel.
Meyer setzt sich für zügige Bereitstellung der Mittel ein
„Mit der Bereitstellung dieser Mittel für die Vorhaltung von Unterkünften kommen Bund und Land der Forderung nach einer Kostenbeteiligung gegenüber den Kommunen nach. Deshalb werde ich mich im Haushaltsausschuss auch weiter für eine zügige Verabschiedung des Nachtragshaushaltes stark machen“, kommentiert Meyer die Nachricht. „Unterkünfte wie das Dorf Edewecht, die derzeit noch nicht von Geflüchteten bewohnt werden, können so teilweise refinanziert werden. Das entlastet nicht nur das Ammerland und die Gemeinden, sondern bestärkt unseren Landkreis auch in dem Entschluss, ausreichend Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wenn erneut Menschen aus der Ukraine ins Ammerland kommen“, erläutert der Abgeordnete. Bisher wurden Vorhaltekosten nicht vom Land übernommen. Stattdessen haben die Kommunen erst Geld erhalten, wenn sie tatsächlich Geflüchtete aufgenommen haben. Das ändert sich nun durch die im Nachtragshaushalt enthaltene Pauschale.
Schnelle Hilfe für Kommunen
Mit der Erstattung in Form einer Pauschale können besonders hohe Kosten, wie die aktuellen Investitionen in das Dorf Edewecht zwar nicht direkt abgerechnet werden, das Land kommt dabei aber dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wie dem Niedersächsischen Landkreistag nach. „Eine Abrechnung aller Einzelpositionen mit dem Land würde für einen riesigen bürokratischen Aufwand sorgen. Mit einer pauschalen Erstattung kann das Land die Kommunen schnell unterstützen“, erklärt Meyer.
Bund ist in der Pflicht
Der Bund stellt einen großen Teil der jetzt für die Vorhaltung von Unterkünften vorgesehenen Mittel, jedoch fordern die Kommunen und das Land noch mehr Unterstützung von der Bundesregierung. „Die landesweit 50 Millionen Euro sind ein guter Anfang. Ich schließe mich aber der Forderung von Ministerpräsident Stephan Weil an, dass der Bund mehr Verantwortung übernehmen und einen größeren Teil der Vorhaltekosten tragen sollte“, so Meyer.
Dabei sei Unterstützung, die man erwarte, davon abhängig, wie lang die Unterkünfte noch leer stehen. „Insbesondere, falls wider Erwarten auch für einen längeren Zeitraum keine Geflüchteten auf die niedersächsischen Kommunen verteilt werden, muss es weitere finanzielle Unterstützungen geben. Die Finanzierung von Unterkünften wie dem Dorf Edewecht ist darauf angewiesen, dass dort auch Menschen untergebracht werden“, fügt Meyer hinzu.